Barrierefreiheit im Web: Pflicht oder Kür?

Albert Henkel
04.09.2025


Albert Henkel
04.09.2025
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Warum barrierefreies Webdesign kein „Nice-to-have“ mehr ist
Barrierefreiheit im Web – das klingt für viele Unternehmen erstmal nach einem Spezialthema. In Wahrheit betrifft es aber uns alle: Denn eine Website oder App, die nicht für alle Nutzer:innen zugänglich ist, verliert potenzielle Kunden, Reputation – und im schlimmsten Fall Rechtssicherheit.
2025 gilt Barrierefreiheit längst nicht mehr als reine Pflicht für öffentliche Stellen. Auch private Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet: Digitale Produkte sind so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören:
Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung
Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen
temporär eingeschränkte Nutzer:innen (z. B. gebrochener Arm, laute Umgebung)
Menschen mit veralteten Geräten oder langsamen Internetverbindungen
💡 Das Ziel: Alle Inhalte sind verständlich, navigierbar und bedienbar – unabhängig vom Gerät oder der Fähigkeit.
Was schreibt das Gesetz vor?
In Deutschland gilt seit 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für digitale Produkte, basierend auf der EU-Richtlinie (European Accessibility Act).
Ab Juni 2025 sind auch viele private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – insbesondere:
E-Commerce-Websites & -Apps
Online-Banking
Ticketverkauf & Reiseportale
Software-Produkte mit breitem Nutzerkreis
👉 Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen oder Abmahnungen führen – und das auch schon vor Gericht überprüfbar.
Warum es sich auch wirtschaftlich lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur Gesetz, sondern auch echter Wettbewerbsvorteil:
✅ Erreicht mehr Menschen – inkl. 10 Mio. Menschen mit Einschränkungen in Deutschland
✅ Verbessert SEO – durch semantischen Code, klare Navigation, Textalternativen
✅ Erhöht die Usability für alle – klare Kontraste, gute Lesbarkeit, intuitive Bedienung
✅ Verbessert die Markenwahrnehmung – als verantwortungsvolles, zugängliches Unternehmen
Barrierefreiheit ist also kein „Verzicht auf Design“, sondern ein Gewinn an Qualität und Vertrauen.
Was gehört zu einer barrierefreien Website?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Aspekte:
Semantisch korrektes HTML (z. B. sinnvolle Überschriftenstruktur)
Alt-Texte für Bilder
Gute Farbkontraste & skalierbare Schriftgrößen
Tastaturnavigation & Fokusindikatoren
Barrierefreie Formulare & Buttons
Verständliche Sprache & einfache Navigation
Diese Anforderungen orientieren sich an der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Unsere Empfehlung: Accessibility by Design
Barrierefreiheit sollte nicht erst am Ende eines Projekts „repariert“ werden – sondern von Anfang an Teil der Strategie sein.
In unserer UX/UI-Designarbeit setzen wir Accessibility daher bereits in der Konzeptphase um – zum Beispiel durch:
Kontrastoptimiertes Design
Tastaturbedienung als Standard
Test mit Screenreader & VoiceOver
Redaktionshilfe für barrierefreie Inhalte (z. B. Bildbeschreibungen, Lesbarkeit)
Wenn du mit uns als Entwicklungspartner arbeitest, ist Barrierefreiheit kein Mehraufwand, sondern Best Practice.
Fazit: Barrierefreiheit ist kein Kompromiss – sondern Qualität
Barrierefreies Webdesign ist 2025 kein Zukunftsthema mehr – sondern Standard.
Wer heute noch glaubt, das sei „nur für Behörden“ oder „zu teuer“, verpasst nicht nur rechtlich den Anschluss, sondern auch eine riesige Nutzergruppe.
Barrierefreiheit lohnt sich. Für deine Nutzer:innen. Für deine Marke. Und für deinen Umsatz.